Schiedsverfahren

Nicht selten sehen Versicherungsverträge - insbesondere im Großrisikobereich - sogenannte Schiedsklauseln vor. Solche Klauseln bewirken, dass, sollten sich Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ergeben, diese nicht vor den ordentlichen Gerichten ausgetragen werden, sondern im Rahmen von Schiedsverfahren.

Oft sehen solche Policen vor, dass Schiedsrichter nur derjenige sein kann, der beruflich die Stellung eines Direktors oder eines Vorstandsmitglieds in einer deutschen Erst- oder Rückversicherung erlangt hat. Der Namensgeber der Kanzlei, Dr. Thomas Fausten, erfüllt als Direktor der Swiss Re Germany AG (Swiss Re Group) diese Voraussetzung.

Mit einer langjährigen, internationalen Berufserfahrung in leitenden Positionen bei Erst- und Rückversicherungen steht Ihnen mit Dr. Fausten für Schiedsverfahren ein Praktiker zur Verfügung, der alle Aspekte des Risiko- und Versicherungsgeschäfts kennt. Diese Erfahrung können Sie sich zu Nutze machen.

Dr. Fausten ist Mitglied im Ausschuss Erst- und Rückversicherung des Deutschen Institutes für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), Köln, ferner in der Vereinigung ARIAS (Europe) e.V. - Reinsurance and Insurance Arbitration Society of Europe.