Schadensmonitoring

Was bedeutet Schadensmonitoring?

Ein Versicherungsvertrag ist ein relativ abstraktes Produkt. Es existiert zunächst nur auf dem Papier und materialisiert sich für den Versicherungsnehmer - also Sie oder Ihr Unternehmen - nur im Leistungs- bzw. Schadenfall. Dort erst erweist sich, ob der abgeschlossene Vertrag „dem Ernstfall“ standhält.

So erwarten Sie nach dem Eintritt dieses Falles vom Versicherer berechtigterweise die Erfüllung der im Versicherungsvertrag übernommenen Verpflichtungen. Dies sollte der Regelfall sein.

Leider nehmen nicht alle Versicherungsverhältnisse diesen positiven Verlauf.

Nicht selten sind zu beobachten ein zögerliches Regulierungsverhalten sowie die Zurückweisung oder unberechtigte Kürzung von Leistungen aus dem Versicherungsvertrag.

Die obige Aussage lässt sich untermauern durch die amtliche Statistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Pro Jahr registriert die Behörde rd. 25.000 Beschwerden, die sich u. a. auf die Schadenbearbeitung von Versicherern beziehen. Dieser Zahl sind hinzuzurechnen die auf dem ordentlichen Rechtsweg ausgetragenen Streitigkeiten.

Die Wahrscheinlichkeit ist nicht gering, dass Sie im Leistungsfall nicht das bekommen, was Ihnen nach dem Versicherungsvertrag zusteht.

Um dem entgegenzuwirken, bieten wir Ihnen ein individuelles Schadensmonitoring an. Dies bedeutet, dass wir Sie nach einem Schadenereignis oder im Leistungsfall bei der Regulierung desselben durch den Versicherer beratend begleiten. Damit Sie bekommen, was Ihnen vertraglich zusteht.