Mediation

Was ist Mediation?

Mediation ist ein freiwilliges außergerichtliches Verfahren von zwei Parteien zur konstruktiven Beilegung eines zwischen ihnen entstandenen rechtlichen Konfliktes. Im Mediationsverfahren bemühen sich die Parteien mit Unterstützung einer dritten unparteilichen Person, dem Mediator, zu einer gemeisamen Lösung bzw. Vereinbarung über den Streitstoff zu gelangen. Die Lösung des Konfliktes sollte stets an den Interessen beider Parteien orientiert sein.

Die Mediation, ursprünglich aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis stammend, hat sich in den vergangenen Jahren in Deutschland als Teilbereich der anwaltlichen Tätigkeit fest etabliert.

Mediator kann ein zugelassener Rechtsanwalt sein. Sofern der Anwalt das Mandat akzeptiert, unterliegt er als Mediator der Neutralitätsverpflichtung gegenüber den Parteien. Anders ausgedrückt: Der Mediator verarbeitet die Rechts- und Tatsachenvorträge beider Parteien und ist - anders als der Rechtsanwalt in seiner klassischen Tätigkeit - nicht lediglich einer Partei verpflichtet.

Das Mediationsverfahren ist - wiederum anders als das Zivilverfahren vor deutschen Gerichten - nicht öffentlich. Darüber hinaus gilt für die Parteien in der Regel der Grundsatz der Vertraulichkeit. Wie auch sonst unterliegt der Anwalt per se seiner berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht.

Die der Mediation eigene Neutralitätsverpflichtung des Mediators verbietet allerdings, dass ein Rechtsanwalt eine Mediation in einem Fall übernimmt, mit dem er zuvor als Rechtsanwalt für eine der das Mediationsverfahren betreibenden Parteien tätig war.

Für eine Mediation eignen sich insbesondere Fälle,

  • in denen beide Parteien eine einvernehmliche und gegenseitig vertretbare Lösung anstreben
  • in denen die Konfliktparteien auch weiterhin eine gute private oder geschäftliche Beziehung zueinander wünschen
  • bei denen eine direkte Konfliktlösung zwischen den Parteien wegen zu unterschiedlicher Standpunkte nicht stattfinden kann.

Scheitert eine Mediation, da keine einvernehmliche Regelung erzielt werden kann, steht es den Parteien frei, nachgeschaltet ein gerichtliches Verfahren einzuleiten bzw. - sofern ein solches wegen der Mediation unterbrochen war - fortzusetzen.

Sollten Sie als Alternative zu einem Zivilprozess die Durchführung einer Mediation erwägen oder sich hierfür interessieren, beraten wir Sie gerne im Detail über diese besondere Art der Streitbeilegung.